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EuGH-Urteil zur Lkw-Maut: Informationen zur Rückerstattung der Lkw-Maut

Wir stellen gegenwärtig fest, dass es zurzeit eine Menge von „Mautexperten“ gibt, die Ihnen versichern, Ihre vermeintlich zu viel gezahlte Maut zurückzuholen. Das lässt sich nicht verhindern.

 

Wir als Verband wollen Sie an dieser Stelle jedoch seriös und wirkungsvoll unterstützen. Daher können wir nach Abschluss unserer rechtlichen Prüfungen Ihnen Handlungsempfehlungen geben, die Ihnen helfen sollen, eine anspruchssichernde Rechtsposition einzunehmen.

Wir empfehlen ihnen die Verbands getragene Bundeseinheitliche Lösung zur Rechtsdurchsetzung. Interessierte Unternehmen können sich unverbindlich auf der Internetseite www.mautzurueck.de registrieren und ihre Ansprüche anmelden .

 

Alternative können Sie Individuelle Lösung mit dem Anwalt ihres Vertrauens oder mit einer Kooperationskanzlei unseres Verbandes anstreben. Oder als dritte Variante ein Individuelle Lösung mit Hilfe des gestellten Musterschreiben des BGL.

Beachten Sie nur das die Varianten sich gegenseitig ausschließen.

Auch als Nicht-Mitgleid unseres Verbandes bitten wir Sie uns zu kontaktieren, damit Sie auch in den Genuss der Vorteilshaften Rückerstattung kommen.

 

Nehmen Sie Kontakt auf:

Telefon: 040 2547017-0

E-Mail: johnphilipschlueter@vshhamburg.de 

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